Die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde tagt in der Regel zweimal im Jahr.
Dabei wird in der Frühjahrs-Gemeindeversammlung (meist im Februar) über den Pfarrbericht, den Kassenbericht und die Umlage an die allgemeine Kirchenkasse beraten.
In der Herbst-Gemeindeversammlung (meist im November) geht es dann um den Haushalt fürs nächste Jahr und alle zwei Jahre finden im Herbst die turnusmäßigen Vorstandswahlen statt.
Weitere Tagesordnungspunkte werden jeweils mit der Einberufung der Gemeindeversammlung mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin bekannt gegeben.