Vor allem in Preußen, Sachsen, Hessen und Hannover sind zwischen 1817 und 1880 selbständige lutherische Minderheitskirchen entstanden. Anlass dazu war jeweils eine vom Staat eingeführte »Union« (Vereinigung) von lutherischen und reformierten Kirchen, die zu einer »evangelischen Kirche« vereinigt wurden. In unserem Jahrhundert folgte man diesem Modell und strebte eine landesweite evangelische Einheitskirche an, woraus schließlich die »Evangelische Kirche in Deutschland« (EKD) hervorging. Dies lehnten viele Lutheraner ab.
Hauptgrund dafür war ihre feste Überzeugung, dass Kirchenlehren, die einander ausschließen, in einer Kirche nicht gleiches Recht haben können. Das gilt z.B. für die unterschiedliche Lehre von Lutheranern und Reformierten über das Heilige Abendmahl. Es ging also darum, der lutherischen Kirche die Eigenständigkeit ihres Bekenntnisses und ihres Gottesdienstes zu sichern. Da beides in den nunmehr unierten Landeskirchen nicht mehr möglich war, wollten die Lutheraner die Selbständigkeit ihrer Verfassung (wieder) erringen. Zur Entstehung solcher lutherischen Kirchen trug auch die bibelkritische Theologie bei, die sich von den staatlichen Universitäten her ausbreitete. Ein dritter Anlass zu lutherischer Freikirchenbildung – ebenfalls im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts – waren Übergriffe der Behörden auf angestammtes kirchliches Recht.
Die SELK ging 1972 aus dem Zusammenschluß bis dahin eigenständiger kleiner lutherischer Kirchen auf dem Gebiet der alten Bundesländer hervor. 1991 trat auch die Evangelisch – Lutherische (altlutherische) Kirche der früheren DDR der SELK bei. Damit sind fast alle konfessionell – lutherischen Minderheitskirchen in Deutschland zu einer Körperschaft vereinigt.
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