Predigt Jubilate, 25. April 2021
zu Jubilate ist als Predigtwort Apostelgeschichte 17, 22-39 vorgegeben.
Jürgen Meyer, Pfarrer
Gottesdienst an Quasimodogeniti, 11. April 2021
Um 10 Uhr feiern wir einen Hauptgottesdienst mit Heiligem Abendmahl.
Herzliche Einladung.
Jürgen Meyer, Pfarrer
Gottesdienste zum Heiligen Osterfest 2021
Liebe Gemeindeglieder und Freunde,
die Ostergottesdienste finden wegen der Erkrankung des Gemeindepfarrers in veränderter Form statt:
Gründonnerstag: Entgegen den frühen Angaben in den „Blättles“ findet an diesem Tag kein Gottesdienst statt.
Karfreitag: Predigtgottesdienst um 10 Uhr
Heiliges Osterfest: um 10 Uhr Predigtgottesdienst (Vikar Dr. Andreas Pflock, Stuttgart).
Wenn Sie diesen Gottedienst besuchen wollen, melden Sie sich bitte telefonisch (07232-311640) oder per E-Mal ( sperlingshof@selk.de ) im Pfarramt an.
Wir möchten niemanden abweisen müssen!
Bleiben Sie behütet,
Jürgen Meyer, Pfarrer
Schaukasten Passion 2021
Gemeindebrief Februar und März 2021
Der neue Gemeindebrief ist online.
Jürgen Meyer, Pfarrer
Predigt zu Estomihi, 14. Februar 2021
Predigt zu Sexagesimae, 7. Februar 2021
Predigt zum letzten Sonntag nach Epiphanias, 31. Januar 2021
An diesem Sonntag war als Predigtwort 2. Petrus 1, 16-19 vorgegeben.
Jürgen Meyer, Pfarrer
Ab 31. Januar feiern wir wieder Gottesdienste
Am 31. Januar feiern wir um 10 Uhr wieder einen Gottesdienst.
Ich lade Sie herzlich ein zu einem Hauptgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles. Der Gottesdienst wird etwa 45 Minuten dauern.
Bitte beachten Sie, dass nach der aktuellen Coronoverordnung des Landes Baden-Württemberg in christlichen Gottesdiensten ab dem 25. Januar eine medizinische Maske getragen werden muss – eine „Alltagsmaske“ reicht nicht mehr aus.
Ein Zitat aus der Verordnung:
Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Zusätzlich gilt jetzt neu:
Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsge-meinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen sind Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden.
Eine solche generelle Absprache werden wir mit einiger Sicherheit treffen können mit dem Ordnungsamt haben wir inzwischen getroffen.
Jürgen Meyer, Pfarrer